Die aktualisierte Fassung des FASD-Leitfadens aus der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist fertig gestellt und steht demnächst zur Verfügung – mit Layout und Infografiken von Schleuse01. Die Broschüre klärt über alle rechtlichen Belange, die FASD-Betroffene und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können, auf.
Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), auch Alkoholembryopathie (AE) genannt, bezeichnet die vorgeburtlich entstandene Schädigung eines Kindes durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen Alkohol. Ist die Organbildung beim Kind zum Zeitpunkt des Alkoholkonsums bereits abgeschlossen, entstehen meist keine oder nur geringe körperliche Fehlbildungen, und das Kind zeigt nur geringfügige äußere Merkmale. Eine Schädigung des zentralen Nervensystems (ZNS), mitunter einhergehend mit kognitiven und verhaltensbezogenen Störungen, kann dennoch vorliegen. Für diese in der Symptomatik abgeschwächte, aber in den Auswirkungen für das Kind dadurch nicht pauschal „leichtere“ Form des FAS wird der Ausdruck Fetale Alkoholeffekte (FAE) genutzt. (Quelle: Wikipedia).