
Der sichere Weg zum erfolgreichen Kommunikationsprodukt kann im Vorfeld schon vorbereitet werden.
Wer kurz vor einer Auftragsvergabe an Agenturen steht, sollte 6 wichtige Punkte beachten, die ein erfolgreiches Briefing und eine effiziente Zusammenarbeit fördern.
6 wichtige Punkte:
Wie konkret muss das Anliegen sein?
Sie können sich bereits bei der ersten Aufgabenstellung und Ideenfindung bei uns melden. Wir beraten und achten darauf, welche Art von Kommunikationsmitteln für Sie am sinnvollsten ist. Das muss nicht immer eine Broschüre, Flyer oder Plakat sein. Manchmal kann schon ein pfiffiges Give-away die Zielgruppe erfreuen. Oder ein origineller Newsletter oder Internetbanner etc.
Ist eine Erstberatung auch ohne Beratungskosten möglich?
Ja, die Erstberatung, ob telefonisch, per Skype oder persönlich in Berlin, ist kostenlos. Wir beraten Sie in allen Fragen des Projektes zu Beginn an. Kleinere Projekte wickeln wir ohne Beratungshonorare ab, große Projekte werden nach Aufwand, Absprache mit jeweiliger Kostenfreigabe abgerechnet.
Warum soll ich mich für eine Werbeagentur entscheiden, könnte mein Anliegen nicht auch ein/e freie/r Grafikerin erledigen?
Sobald Sie Beratungsbedarf haben, konzeptionell langfristig gearbeitet werden muss, sollte neben einem Grafikdesigner immer ein Kommunikationsberater und ggf. ein Texter involviert sein. Dies gilt für große und kleine Projekte. Nur so ist gewährleistet, dass die Ergebnisse langfristig nutzbar sind und alle Aspekte mit einbezogen werden, insbesondere wenn weitere Schnittstellen berücksichtigt werden müssen. Im Team wird ein laufender Job intensiver und reflektierter bearbeitet und betrachtet. Zudem erreichen Sie bei einer Werbeagentur jederzeit einen Ansprechpartner und müssen nicht auf Urlaubszeiten Rücksicht nehmen.
Was ist für eine konkrete Angebotserstellung hilfreich?
Nach jedem Gespräch erstellen wir von allen besprochenen Punkten ein Re-Briefing für Sie. Auf dieser Grundlage kalkulieren wir unser datailliertes Angebot. So ersparen Sich sich spätere Kostenüberraschungen.
Worauf ist bei der Auftragsvergabe, z. B. bezüglich Nutzungsrechte zu achten?
Designleistungen unterliegen dem Urheberrecht. Hier muss einmal schriftlich eine Abtretung zur Nutzung erfolgen, auch für Internetauftritte. Dies geschieht bei der Schleuse01 mit Erhalt der Rechnung, in der die Abtretung schriftlich fixiert wird. Mit Übergabe der Leistung und Bezahlung wird dies dann rechtsgültig. Nutzungsrechte für Fotos von kommerziellen Fotostocks werden in Ihren Namen erworben, sodass die Nutzungsrechte bei Ihnen liegen. Hier muss zwischen Lizenzpflichtig (Kosten für eine genau definierte Nutzung) oder Lizenzpflichtig (1x erwerben und weiterhin nutzbar) unterschieden werden. Wir beraten Sie gern.
Muss ich Gebühren bei der Künstlersozialkasse abführen?
Für jede künstlerische Leistungen für die gezahlt wird, muss ein gewisser Prozentsatz, aktuell: 5,2%, an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Dies regelt das deutsche Sozialversicherungsgesetz. Wenn Sie eine GmbH, wie z. B. die Schleuse01 Werbeagentur GmbH beauftragen, ist dies nicht nötig, da die GmbH bereits für ihre Gesellschafter Gebühren für die Kreativleistung abführen, mehr Informationen unter:
KSK
Foto: beratung © Coloures-pic – Fotolia